Wenn künstler im inland an verschiedenen orten gastieren genügt für die steuerbefreiung eine bescheinigung der landesbehörde in deren zuständigkeitsbereich sie erstmalig im inland tätig geworden sind ergänzend zum umsatzsteuerrechtlichen verfahren wird darauf hingewiesen dass die stiftung bei der zahlung von honoraren an beschränkt. Tübingen 1 bescheinigung für die umsatzsteuerbefreiung von theatern orchestern kammermusikensembles chören einzelkünstlern bühnenregisseuren oder bühnenchoreographen gemäß 4 nr. Zahlungen an eine körperschaft unterliegen in angleichung.